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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Krupp Druck oHG für Unternehmer
 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Krupp Druck oHG, Kranzweiherweg 29,

53489 Sinzig (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt)

erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im

Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige

Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist,

Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen

ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen

bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder

Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese

Geschäftsbedingungen).

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder

sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum

Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum

Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig

bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB

genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den

angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine

Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen

haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf

Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite

oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe

Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.

(5) Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss sind unverbindlich. Mündliche

Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch eine Vereinbarung in Textform

bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt werden.

(6) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und

Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
 

§ 3 Preise

 

(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche

Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben und die Umsatzsteuer

getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung

und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber

geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten

entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen

Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten

anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.

(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung

des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten

veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem

Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können

vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt

werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im

wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche

Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden

Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung

des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

(4) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines

Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von

15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der

Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die

Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden

Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in

der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese

müssen über sein Kundenkonto erfolgen.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten)

sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu

nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu

stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die

aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des

Auftragnehmers erforderlich machen.

 

§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

 

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten

bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung

getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den

in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für

andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten,

außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform

ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt

auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom

Auftragnehmer zu vertreten sind.

(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder

einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene

Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten

Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist

verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem

Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen

technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber

verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

(3) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei

Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine

Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt

werden.

 

§ 5 Lieferung und Leistungszeit

 

(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite

angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers

ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der

vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese

beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin

oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit.

Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht

zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in

Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese

berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und

Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich

unangemessen benachteiligt wird.

(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der

Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen

Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der

Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der

Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
 

(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer

Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie

hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können

wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits

geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.

(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,

- wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein

- im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches

kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres

Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der

objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf

die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine

kurzfristige Lieferstörung handelt;

Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies

nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort,

Unfällen oder Unwettern auf den Transportwegen.

(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches

Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags

bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
 

§ 6a Periodische Arbeiten

 

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von

mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7 Gefahrenübergang – Versand

 

(1) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des

Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der

Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur,

Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über.

Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch

Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen

übernommen hat.

(2) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird

oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber

liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine

Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang

anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung

durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände.

Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über

weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.

(3) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem

Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die

Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen

Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

(5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur

annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein

quittiert wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche

aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.

 

§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

 

(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend

abweichend geregelt.

(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem

Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach

dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet

oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu

erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn

die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag

zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den

weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.

(3) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten

Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche

Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

(4) Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen

eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei

farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt

technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise

Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem

Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des

Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie

Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können

nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und

Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht

beanstandet werden.

(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen

werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%

hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen,

die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender

Maschinen sowie Anlaufbögen.

(6) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware

anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür

trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

(7) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) - in

einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche

Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und

verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und

Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.

(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen

wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig

verschwiegen haben.
 

§ 9 Haftung auf Schadensersatz

 

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind

Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf

Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“).

Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind

Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden

beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv)

für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer

Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender

Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus

welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem

Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder

Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt

oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,

Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht

verbunden.

(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen

Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt
 

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller

Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.

Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich

Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung

erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten

uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus

den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies

jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren

Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die

dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.

(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für

Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache

unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt

der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der

Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der

neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen

Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der

vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers

verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen,

übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache

entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger

Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder

Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur

Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende

Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen

Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer die Forderung anteilig

entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder

Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung,

Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
 

§ 11 Zahlung

 

(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal,

BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung

(Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)

sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und

Auftragnehmer getroffen wurde.

(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom

Auftraggeber eingezogen.

(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der

Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben.

Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die

Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht

berührt.

(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung

in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum

Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den

Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen

Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt

immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des

Auftraggebers gehen.

(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer

berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren

Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber

über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den

Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen

und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(8) Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt.

Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde

und nicht mehr zurückgegeben werden kann.

(9) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung

einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

(10) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des

Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu

verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem

Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im

Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

(11) Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der

Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt.

(12) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

 

§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

 

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher

Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber

kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.

(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die

Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist

von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition

gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte

Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.

(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur

Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren

Frist.
 

§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken

 

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten

Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom

Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder

Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber

dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den

Ansprüchen der Dritten frei.

 

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im

Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die

gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch

keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen

Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein

Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu

reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur

Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer

gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der

Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das

einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein

Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum

Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der

Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in

Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

 

§ 15 Handelsbrauch

 

Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die

Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende

Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur

Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

 

§ 16 Geheimhaltung

 

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem

Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und

müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die

Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

 

§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

 

(1) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name,

Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch

verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet,

soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen

Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und

Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst

weitergegeben.

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie

Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des

Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden

gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von

Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal

mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf

CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.

 

§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
 

(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im

Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Stuttgart. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an

Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-

Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser

Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen

des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,

wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein

oder werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt.

Sinzig, 01.08.2016

 








Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Krupp Druck oHG für Verbraucher

 

§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen
 

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Krupp Druck oHG,

Kranzweiherweg 29, 53489 Sinzig (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt)

erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im

Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die

überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden können.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen

ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen

bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

 

§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite
 

(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu Informationszwecken und

stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum

Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig

bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB

genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den

angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben, erhalten Sie zunächst eine

Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten

Sie ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und

ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf

Anfrage zu. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf

Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer

Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben.
 

§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen
 

(1) Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und stellen keine

verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform.

(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des Auftragnehmers

annimmt. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme spätestens mit Zahlung des in der

Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Betrags.
 

§ 4 Preise, Gratisware
 

(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche

Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den

Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter

spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen

Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der

Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese

sind von Ihnen zu tragen.

(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung

des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten

veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem

Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können

vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt

werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im

wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche

Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden

Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung

des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

(4) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines

Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren [oder wenn der Auftraggeber die Druckdaten

nicht bis zum vereinbarten Termin liefert], kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €

inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer

bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der

Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch

den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert.

Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein

Kundenkonto erfolgen.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten)

sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu

nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu

stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die

aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des

Auftragnehmers erforderlich machen.

(6) Wenn Sie von seinem Widerrufsrecht nach § 5 dieser AGB Gebrauch machen, so haben Sie

die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
 

§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular
 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter

Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Krupp Druck oHG, Kranzweiherweg 29,

53489 Sinzig, E-Mail: info@druck-aktuell.de) mittels einer

eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte

Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen

erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die

sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,

günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags

bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das

Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser

Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder

bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem,

welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem

Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden

oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn

Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser

Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der

Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und

senden Sie es zurück.

 An Krupp Druck oHG, Kranzweiherweg 29, 53489 Sinzig, E-Mail: info@druck-aktuell.de

Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
 



§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

 

§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
 

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten

bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung

getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den

in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für

andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten,

außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform

ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt

auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom

Auftragnehmer zu vertreten sind.

(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder

einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene

Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten

Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist

verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem

Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen

technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber

verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
 

§ 8 Lieferung und Leistungszeit
 

(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite

angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers

ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der

vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese

beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin

oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit.

Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht

zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in

Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese

berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und

Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich

unangemessen benachteiligt wird.

(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der

Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen

Mehraufwendungen verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der

Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der

Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
 

§ 9 Periodische Arbeiten
 

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von

mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung bleibt unberührt.
 

§ 10 Versand
 

(1) Äußert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Wunsch, dass er Versand

verzögert wird, und kommt der Auftragnehmer diesem Wunsch nach, so geht die Gefahr für

den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber

über, soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vereinbarung des verzögerten

Liefertermins darauf ausdrücklich in Textform hingewiesen hat.

(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die

Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen

Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
 

§ 11 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
 

(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend

abweichend geregelt.

(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen

dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie

für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine

Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen

Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer

zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann

der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen

herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 12

verlangen.

(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab

Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der

Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige

Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.

(4) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen

Herstellungsverfahren nicht als Mangel beanstandet werden. Dies gilt technisch

bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise

Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und

dem Endprodukt.

(5) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der

Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Bestellwertes haftbar gemacht werden. Liefert der

Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.

(6) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers

geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie

Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und

können nicht als Mangel beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen

können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind

hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden.

(7) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom

Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck

der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine

Reklamationen von Mängeln anerkannt.

(8) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur

Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die

Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(9) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen

werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%

hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren

Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare

weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

(10) Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem

Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die

nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von

diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des

Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen

und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem

Ausschluss enthalten.

(11) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand

durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(12) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt.

Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer

nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind

ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können

nicht zurückgesandt werden.

(13) Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.

(14) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem

Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.

(15) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung in Satz 3 und in Abs. 16 - in

zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder

Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die

vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen

Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche

gelten die Regelungen in § 12.

(16) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen,

in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware

übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat.
 

§ 12 Haftung auf Schadensersatz
 

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind

Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf

Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12 gemeinsam „Schadensersatz“).

Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind

Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden

beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv)

für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer

Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender

Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus

welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem

Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder

Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt

oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,

Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht

verbunden.

(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen

Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
 

§ 13 Eigentumsvorbehalt
 

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen

Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des

Auftragnehmers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder

sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist

der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen

unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

 

§ 14 Zahlung
 

(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal,

BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung

(Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)

sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und

Auftragnehmer getroffen wurde.

(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom

Auftraggeber eingezogen.

(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat

der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu

erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde

gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden

nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.

(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung

in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum

Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den

Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks, Wechsel oder die Annahme von

anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln

und anderen Währungen als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind

Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer

berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren

Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber

über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den

Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen

und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(8) Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der

Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt.

(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
 

§ 15 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
 

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten

Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom

Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder

Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber

dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den

Ansprüchen der Dritten frei.
 

§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers
 

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im

Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die

gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch

keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen

Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein

Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu

reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur

Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer

gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der

Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das

einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein

Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum

Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der

Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in

Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
 

§ 17 Geheimhaltung
 

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem

Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und

müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die

Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
 

§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
 

(1) Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält,

werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer

gespeichert und genutzt.

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie

Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des

Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden

gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von

Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal

mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf

CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.

(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name,

Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch

verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet,

soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen

Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und

Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst

weitergegeben.
 

§ 19 Schlussbestimmungen
 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-

Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser

Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen

des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,

wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

Sinzig, 01.08.2016